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Nachweisberechtigt für Standsicherheit nach Art. 62 Abs. 2 Satz 1 BayBO Nachweisberechtigt für vorbeugenden Brandschutz nach Art. 62. Abs. 2 Satz 3 Nr.1 BayBO Eintragung in die Liste (BayIka) besonders fachkundige Person für wiederkehrende
Bauwerksprüfungen - Fachrichtungen: Massivbau, Stahlbau und Holzbau Eintragung in die Liste der von der Prüfung der bautechnischen Nachweise befreiten Personen
nach Art 9 Abs. 2 (ArchIngKG) Verantwortlicher Sachverständiger der Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung zu
Energiesparverordnung nach Art. 2 Abs.1 Satz 1 Nr. 1
Vor-Ort-Energieberatung (BAFA) für Wohngebäude Energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden nach EnEV Energieberatung für Baudenkmale und sonstige besondere erhaltenswerte Bausubstanz
nach EnEV Art. 24 Bauvorlageberechtigte nach Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 BayBO |
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